Beratung & Unterstützung

 

Für jedes Kind die beste Lösung finden

Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronische Erkrankung Lebensbedingungen erschwert und erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten, kann sonderpädagogische Unterstützung nötig sein.

Es gibt sonderpädagogische Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und allgemeinen Schulen oder sonderpädagogische Bildung in Schulkindergärten, allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und sonderpädagogische Bildungsangebote basieren auf einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB), um den Voraussetzungen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen gerecht zu werden.

Sonderpädagogische Diagnostik hilft herauszufinden, welchen Beitrag die schulische Bildung für ein höheres Maß an Aktivität und Teilhabe leisten kann und muss. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die an der frühkindlichen und schulischen Bildung und Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen beteiligten Personen gemeinsam mit den Eltern den für das Kind besten Bildungsweg suchen. (vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)

Frühförderung

Für die Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre von großer Bedeutung. Für Kinder mit einem erschwerten Lebensstart oder mit Entwicklungsauffälligkeiten sind die Chancen für eine positive Entwicklung größer, wenn rechtzeitig Förder- und Unterstützungsangebote genutzt werden.

Unsere Frühförderung …

  • ist ein Angebot für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie deren Eltern und Bezugspersonen
  • kann in Anspruch genommen werden ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in einen Schulkindergarten oder in die Schule
  • handelt ausschließlich im Auftrag der Eltern und setzt ihr Einverständnis voraus
  • ist kostenfrei

Das Kind soll bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung unterstützt und gefördert werden, um ihm weitestgehende Aktivität und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Frühförderung umfasst:

  • Früherkennung und Diagnostik
  • Beratung und Begleitung für Eltern und Bezugspersonen
  • Früherziehung und Frühtherapie
  • Information für Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher
  • auf Wunsch der Eltern - Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Fachleuten
  • Koordinierung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eltern und Fachleuten
  • gegebenenfalls Weitervermittlung an andere geeignete Fachleute und Einrichtungen

Sonderpädagogischer Dienst

Erklärvideo zum Antrag auf den sonderpädagogischen Dienst durch das SBBZ St. Christina:

Behinderung ist keine statische individuelle Eigenschaft, sondern wird durch die Wechselwirkung von körperlichen, seelischen und geistigen Funktionen und Kontextfaktoren dynamisch bestimmt.

Pädagogisch und insbesondere sonderpädagogisch bedeutet dies, dass Beeinträchtigung und Behinderung und deren Auswirkungen auf das Lernen immer nur in Abhängigkeit von unterschiedlichen Kontextfaktoren diagnostisch zu erfassen, zu beschreiben und zu verstehen sind. Zu diesen gehören unter anderem auch die vorhandenen Ressourcen, Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsmittel.

Ausgangspunkt der Tätigkeit des sonderpädagogischen Dienstes ist eine für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler gezielt eingeleitete Beratung.

Sonderpädagogische Diagnostik zeichnet sich auch im sonderpädagogischen Dienst durch die Suche nach Antworten auf die Fragen nach einer fördernden Umwelt, nach förderlichen und hinderlichen bzw. behindernden Kontexten und Situationen aus. Handlungsleitende Perspektive aller sonderpädagogischen diagnostischen Prozesse ist die Stärkung von Aktivität und Teilhabe. In einer Analyse der gesamten Situation liegt der Fokus auf den Entwicklungspotentialen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen und auf der Entwicklungsmöglichkeit des jeweiligen Umfeld- und Unterstützungssystems.

Antrag auf Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst

Dem Subsidiaritätsprinzip der Sonderpädagogik folgend wird der sonderpädagogische Dienst erst dann aktiv, wenn zunächst eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schule stattgefunden hat, und die zur Verfügung stehenden allgemeinen  Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen worden sind („gestuftes Verfahren“).

Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst des Staatlichen Schulamtes Markdorf vollständig aus.

  • Eine Fachkraft des SBBZ St. Christina wird sich dann mit der zuständigen Lehrkraft an der Regelschule in Verbindung setzen.
  • Die Fachkraft beobachtet das Kind, führt verschiedene Tests durch und berät die Lehrkraft und die Eltern, ggf. führt die Fachkraft Fördermaßnahmen durch.
  • Können die Maßnahmen nicht die erforderliche Stabilisierung bewirken, wird mit Zustimmung der Eltern beim Staatlichen Schulamt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots gestellt.
  • Nach Zustimmung durch das Staatliche Schulamt wird das Gutachten erstellt, mit den Eltern besprochen und zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an das Staatliche Schulamt gesendet.
  • Wird der Anspruch festgestellt, können die Eltern wählen, ob der Anspruch an einem SBBZ oder inklusiv an der Regelschule umgesetzt werden soll.